|
25.08.10
Sozialversicherungsbeiträge
Heute ist der Beitragsnachweis für August bei den
Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 27. August müssen
die Augustbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des
Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.
10.09.10
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13. September. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar drei Tage früher eingehen.
24.09.10
Sozialversicherungsbeiträge
Heute ist der Beitragsnachweis für September bei den
Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 28. September
müssen die Septemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto
des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.
Eine Seite zurück |